Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PEAK Restaurant
Dorfstraße 22, 6561 Ischgl, Österreich
Tel.: +43 5444 5255
E-Mail: info@peak-restaurant.at
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gastronomischen Leistungen des PEAK Restaurant (nachfolgend „Restaurant"), insbesondere für Tischreservierungen, Gruppenbuchungen, Veranstaltungen, Sonderarrangements sowie damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 Vertragspartner ist jene natürliche oder juristische Person, die eine Reservierung oder Buchung vornimmt, unabhängig davon, ob sie selbst Gast ist.
1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gehen diesen AGB im Einzelfall vor. Die AGB gelten subsidiär.
§ 2 Begriffsdefinitionen
Restaurantbetreiber: Betreiber des PEAK Restaurant
Gast: Natürliche Person, die gastronomische Leistungen in Anspruch nimmt
Vertragspartner: Person, die eine Reservierung oder Buchung abschließt
Konsument / Unternehmer: Im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)
Gastronomievertrag: Vertrag über die Erbringung gastronomischer Leistungen
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung – Zahlungsgarantie
3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Reservierung oder Buchung durch das Restaurant zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie während der Geschäftszeiten abrufbar sind.
3.2 Das Restaurant ist berechtigt, Reservierungen – insbesondere Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen – von einer Anzahlung oder einer gültigen Kreditkartengarantie abhängig zu machen.
3.3 Anzahlungen sind fristgerecht zu leisten. Sämtliche Transaktions- und Bankspesen trägt der Vertragspartner.
3.4 Geleistete Anzahlungen werden auf das vereinbarte Gesamtentgelt angerechnet.
§ 4 Reservierungszeiten – Verspätung – No-Show
4.1 Reservierte Tische werden maximal 15 Minuten über den vereinbarten Reservierungszeitpunkt hinaus freigehalten, sofern keine spätere Ankunft vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Erscheint der Gast mehr als 15 Minuten verspätet, ohne das Restaurant rechtzeitig zu informieren, gilt die Reservierung als No-Show.
4.3 Das Restaurant ist in diesem Fall berechtigt:
- den Tisch anderweitig zu vergeben und
- eine No-Show-Gebühr gemäß § 5a zu verrechnen.
§ 5 Rücktritt und Stornierung
Rücktritt durch das Restaurant
5.1 Wird eine vereinbarte Anzahlung oder Zahlungsgarantie nicht fristgerecht erbracht, ist das Restaurant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Das Restaurant kann Reservierungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technische Ausfälle) stornieren. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Rücktritt durch den Vertragspartner
5.3 Stornierungen einzelner Tischreservierungen sind bis 24 Stunden vor dem Reservierungstermin kostenfrei möglich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5.4 Für Gruppenreservierungen und Veranstaltungen gelten folgende Stornobedingungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
- bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei
- 6 bis 3 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes
- weniger als 72 Stunden vor Termin: 100 % des Mindestumsatzes
§ 5a No-Show-Gebühr
5a.1 Erscheint der Gast oder Vertragspartner nicht zur vereinbarten Reservierung oder gilt die Reservierung gemäß § 4.2 als No-Show, ist das Restaurant berechtigt, eine No-Show-Gebühr zu verrechnen.
5a.2 Die No-Show-Gebühr bemisst sich nach Art und Umfang der Reservierung und kann insbesondere bei Gruppenbuchungen oder Sonderveranstaltungen dem vereinbarten Mindestumsatz entsprechen.
5a.3 Die No-Show-Gebühr dient dem Ausgleich von entgangenem Umsatz sowie Vorhaltekosten und kann über eine hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen oder in Rechnung gestellt werden, sofern dies vereinbart wurde.
§ 6 Ersatzleistungen
6.1 Das Restaurant ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Umständen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist.
§ 7 Rechte des Gastes
7.1 Der Gast hat Anspruch auf die vereinbarten gastronomischen Leistungen sowie den üblichen Service eines gehobenen Restaurants.
7.2 Den Anweisungen des Personals, der Hausordnung sowie den betrieblichen Verhaltensregeln ist Folge zu leisten.
§ 8 Pflichten des Gastes / Vertragspartners
8.1 Das vereinbarte Entgelt ist spätestens nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.2 Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden.
§ 9 Rechte des Restaurantbetreibers
9.1 Dem Restaurant stehen die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte gemäß ABGB zu.
9.2 Sonderleistungen, exklusive Raumnutzung oder Leistungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten können gesondert verrechnet oder abgelehnt werden.
§ 10 Pflichten des Restaurantbetreibers
10.1 Das Restaurant erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend seinem Qualitätsstandard.
10.2 Zusatz- und Sonderleistungen sind gesondert zu vergüten.
§ 11 Haftung
11.1 Das Restaurant haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Für Garderobe, Bargeld und Wertgegenstände besteht keine Haftung, sofern keine bewachte Garderobe ausdrücklich angeboten wird.
§ 11a Allergene und Unverträglichkeiten
11a.1 Das Restaurant ist bemüht, bei der Zubereitung von Speisen auf bekannt gegebene Allergien und Unverträglichkeiten Rücksicht zu nehmen und entsprechende Auskünfte zu erteilen.
11a.2 Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann eine Kreuzkontamination mit Allergenen nicht ausgeschlossen werden. Das Restaurant übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für allergenbedingte Kontaminationen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
11a.3 Die Verantwortung für die Auswahl und den Verzehr von Speisen liegt beim Gast. Allergien und Unverträglichkeiten sind vor Bestellung ausdrücklich dem Servicepersonal mitzuteilen.
11a.4 Zwingende lebensmittelrechtliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
12.1 Gegenüber Unternehmern ist jede Haftung – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen.
12.2 Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und immateriellen Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Tiere
13.1 Tiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Restaurants gestattet.
13.2 In Innenräumen kann der Zutritt von Tieren untersagt werden.
§ 14 Beendigung des Vertrags / Hausrecht
14.1 Der Gastronomievertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung.
14.2 Bei grob störendem, unangemessenem oder sicherheitsgefährdendem Verhalten kann der Gast vom weiteren Aufenthalt ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
§ 15 Höhere Gewalt
15.1 Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) bestehen keine Schadenersatzansprüche.
§ 16 Medizinische Notfälle
16.1 In medizinischen Notfällen wird angemessene Hilfe organisiert. Sämtliche daraus entstehenden Kosten trägt der Gast.
§ 17 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Recht
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Restaurantbetreibers.
17.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
17.3 Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Restaurantbetreibers. Für Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen des KSchG.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.2 Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
